3 nachträglichen Verzollung erhobenen Mehrwertsteuern zu tragen. Die OZD wies das Gesuch um Erlass der Mehrwertsteuer mit Entscheid vom 24. Februar 2004 ab. D. Dagegen reicht die X. AG (Beschwerdeführerin) mit Eingabe vom 15. März respektive mit verbesserter Eingabe vom 30. März 2004 bei der Eidgenössischen Zollrekurskommission (ZRK) Beschwerde ein und beantragt einerseits sinngemäss die Aufhebung des angefochtenen Entscheids der OZD vom 24. Februar 2004 sowie anderseits die Überprüfung, ob eine steuerbefreite Einfuhr einer Diplomatensendung doch noch geltend gemacht werden könne.