Mit Schreiben vom 12. Januar 2004 bestätigte die X. AG schriftlich, dass sie die Forderung gemäss Einfuhrzoll-/MWST-Ausweis Nr. (…) nicht bestreite, jedoch um Steuererlass ersuche. Im ganzen Abwicklungsprozess sei sie lediglich als Dienstleisterin (Ausstellerin des Geleitscheins) aufgetreten und habe nun - aufgrund der Steuerbefreiung der Y - die anlässlich der