2 wurde, wurde gutgeheissen und die Einfuhrverzollung nach Tarifnummer 7218.9900 sowie die Rückerstattung des zu viel erhobenen Abgabebetrags bewilligt. Die Stahlsendung wurde neu mit Einfuhrzoll-/MWST-Ausweis Nr. (…) vom 24. Oktober 2003 zur Einfuhr verzollt, auf der Einfuhr ein Mehrwertsteuerbetrag von Fr. 12’709.55 erhoben und die Differenz zum Abgabebetrag gemäss Einfuhrzoll-/MWST-Ausweis Nr. (…) gegen Gebühr erstattet. Mit Brief vom 12. November 2003 ersuchte die X. AG das Zollamt Z. um Rückerstattung des erhobenen Mehrwertsteuerbetrags.