5 Verfahren Parteirechte ausüben will, in der Schweiz ein Zustellungsdomizil zu verzeigen habe. Wird dieser Einladung innert 30 Tagen nicht entsprochen, so ist das Verfahren in gleicher Weise durchzuführen wie gegen einen Beschuldigten mit unbekanntem Aufenthalt. dd. Das VwVG sieht das Institut des Zustelldomizils nicht explizit vor. Nur im Zusammenhang mit der amtlichen Publikation wird in Art. 36 Bst. a und b VwVG - für den Fall des unbekannten Aufenthalts oder des Aufenthalts im Ausland - die Zustellung an den «erreichbaren Vertreter» vorbehalten, womit immerhin die Möglichkeit des Zustelldomizils bei einem Vertreter unterstellt wird.