vgl. Lothar Frank, Die Zustellung im Ausland, in: Die Sozialgerichtsbarkeit 35/1988 S. 142 ff.). Die Zustellung durch normale Postsendung kommt häufig vor, bleibt aber rechtswidrig (Pierre Moor, Droit administratif, Band I, 2. Aufl., Bern 1994, S. 163). Die Zustellung amtlicher Schriftstücke mit normaler Post ins Ausland stellt eine Verletzung der Gebietshoheit des Territorialstaates dar. Davon ausgenommen sind blosse Mitteilungen ohne rechtsgestaltende Wirkung (Gutachten der Direktion für Völkerrecht vom 10. April 2000, veröffentlicht in VPB 66.128 Ziff.