Dieses Schreiben wurde, obwohl es auch eine Frist auslöste, auf dem Postweg, mittels eingeschriebenem Brief und Rückschein, zugestellt. Die Beschwerdeführerin habe deswegen darauf vertrauen dürfen, dass sämtliche Korrespondenz auf dieselbe Art und Weise zugestellt würde, und dass für die Fristauslösung sämtlicher Fristen dieselbe Regelung