1 Eröffnung einer Verfügung im Ausland. Zustelldomizil. Treu und Glauben. Widersprüchliches Verhalten der Behörde. Beschwerdefrist. Art. 20 Abs. 1, Art. 36 Bst. b, Art. 38 VwVG. Art. 9, Art. 29 Abs. 1 BV. Art. 34 VStrR. - Die direkte Zustellung einer Verfügung an eine Partei im Ausland ist rechtswidrig (E. 2c.aa, 4b.bb). Die Bestellung eines schweizerischen Zustellungsdomizils bei Parteien im Ausland ist auch im dem VwVG unterstehenden Verfahren zulässig. Die ausländische Person darf jedoch mangels gesetzlicher Grundlage nicht dazu verpflichtet werden, ein Zustelldomizil in der Schweiz zu benennen (E. 2c.dd, 4a).