1 der Missbrauchsgefahr kommt dem Selbstdeklarationsprinzip eine besondere Bedeutung zu und dem Fahrer stehen mehrere Wege zur Verfügung, um den Anhänger zu deklarieren (E. 2b-d). - Im Unterlassungsfall kann der Gegenbeweis nur unter sehr strengen Voraussetzungen gelingen. Ist im Fahrzeugausweis ein Zughaken vermerkt, der gar nicht existiert, ist eine Korrektur nötig. Ein konkreter Beweis, dass das Fahrzeug im fraglichen Moment nicht mit Anhänger gefahren ist, wird mit der Korrektur aber nicht geliefert (E. 2d und 3).