Im vorliegenden Fall verfügte K. für den Lastwagen der Kontrollnummer XY 12345 betreffend die Perioden Januar 2001 bis Januar 2002 im entsprechenden Fahrzeugausweis über keinen gültigen Eintrag als Fahrschulfahrzeug. Der zwar vorhandene entsprechende Eintrag vom 30. Dezember 2000 ist vom zuständigen Strassenverkehrsamt per 1. Januar 2001 wieder annulliert worden, weil es der Beschwerdeführer unterliess, den Antrag auf eine Befreiung von der Schwerverkehrsabgabe zu unterzeichnen. Für die Zeit sämtlicher Abgabeperioden, die hier zu beurteilen sind, hat das Strassenverkehrsamt den Eintrag der besonderen