Die ZRK hat sich in einem konkreten Anwendungsakt bereits mit der Frage auseinandergesetzt, ob für den Verwendungsnachweis auf einen entsprechenden Eintrag im Fahrzeugausweis abgestellt werden darf. Die Kommission hat mit ausführlicher Begründung erwogen, es erscheine grundsätzlich gerechtfertigt, dass die OZD auf den Eintrag «Viehtransport» im Fahrzeugausweis unter der Rubrik Karosserie abstellt zum Nachweis, der Abgabepflichtige verwende die Transportfahrzeuge ausschliesslich für die Beförderung von landwirtschaftlichem Nutzvieh.