» Im Antwortschreiben vom 13. August 2003 führte das Strassenverkehrsamt u. a. aus, im Fahrzeugausweis des Lastwagens mit der Kontrollnummer XY 12345 sei per 1. Januar 2001 der Eintrag der besonderen Verwendung «Fahrschulwagen» gelöscht worden. Der Fahrzeughalter habe es bis dahin unterlassen, den Antrag auf eine Befreiung von der Schwerverkehrsabgabe zu unterzeichnen. Bis zur Annullierung des Fahrzeugausweises, welche aufgrund einer Standortverlegung in den Kanton AB per 4. Januar 2002 erfolgte, habe das Strassenverkehrsamt XY den Eintrag der besonderen Verwendung als «Fahrschulwagen» verweigert.