Ging es namentlich auch darum, den besonderen Verwendungsvermerk zu löschen? Hatten Sie die pflichtgemässe Veranlassung, K. irgendwann in der Zeit ab 3.1.2001 bis Ende Januar 2002 den Vermerk für sein Fahrzeug XY 12345 wieder zu übertragen? Oder trifft es vielmehr zu, dass Sie über die genannte Zeit die verweigerten?» Im Antwortschreiben vom 13. August 2003 führte das Strassenverkehrsamt u. a. aus, im Fahrzeugausweis des Lastwagens mit der Kontrollnummer XY 12345 sei per 1. Januar 2001 der Eintrag der besonderen Verwendung «Fahrschulwagen» gelöscht worden.