2 Zollrekurskommission (ZRK) führen mit dem Antrag, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben. Mit Vernehmlassung vom 14. Januar 2003 beantragt die OZD, die Beschwerde sei abzuweisen. D. Mit Instruktionsmassnahme vom 12. August 2003 ersuchte die ZRK das Strassenverkehrsamt des Kantons XY um Amtshilfe und um die Beantwortung u. a. der nachfolgenden Fragen: «Trifft es zu, dass Ihr Amt den Fahrzeugausweis XY 12345 vom 30.12.2000 per 3.1.2001 annullierte? Wenn ja, aus welchen Gründen? Ging es namentlich auch darum, den besonderen Verwendungsvermerk zu löschen?