Er brachte vor, das Strassenverkehrsamt des Kantons XY habe auf dem Fahrzeugausweis den Lastwagen als Fahrschulwagen bestätigt. Er sei davon ausgegangen, dass mit dem Ausstellen dieses Ausweises automatisch die entsprechende Meldung an das Bundesamt gemacht werde, da ansonsten das Strassenverkehrsamt den Ausweis gar nicht in dieser Form hätte ausstellen dürfen. C. Mit Verfügung vom 23. September 2002 forderte die OZD erneut die Schwerverkehrsabgabe im genannten Betrag von Fr. 6024.35. Dagegen lässt K. am 23. Oktober 2002 Beschwerde bei der Eidgenössischen