Die in dieser Periode gefahrenen Kilometer seien deswegen abgabepflichtig. B. Am 12. Juni 2002 stellte die OZD K. für den Lastwagen der Kontrollnummer XY 12345 die Schwerverkehrsabgabe der Perioden Januar 2001 bis Januar 2002 im Gesamtbetrag von Fr. 6024.35 in Rechnung (teilweise mit Anhänger). Mit Brief vom 9. Juli 2002 liess K. die Abgabeforderung bestreiten. Er brachte vor, das Strassenverkehrsamt des Kantons XY habe auf dem Fahrzeugausweis den Lastwagen als Fahrschulwagen bestätigt.