Sie habe vom zuständigen Strassenverkehrsamt für den Lastwagen der Kontrollnummer AB 678910 eine Meldung als Fahrschulfahrzeug per 4. Januar 2002 erhalten. Von diesem Datum an sei der Lastwagen von der Abgabe befreit. Für die Zulassung vom 1. Januar 2001 bis 3. Januar 2002 des Lastwagens mit der Kontrollnummer XY 12345 sowie des entsprechenden Sachentransportanhängers XY 753159 sei keine entsprechende Meldung vom zuständigen Strassenverkehrsamt eingegangen. Die in dieser Periode gefahrenen Kilometer seien deswegen abgabepflichtig.