Die zuständigen Zollämter fertigten die Sendungen antragsgemäss definitiv zur Ausfuhr ab. B. Mit Brief vom 17. bzw. 23. Oktober 2001 ersuchte die Anstalt O. unter Hinweis auf die Bewilligungen um nachträgliche Änderung der Ausfuhrdeklarationen, d. h. um Zollbegünstigung für den Veredelungsverkehr im Nichterhebungsverfahren mit Ausfuhrcode 30. C. Die Zollkreisdirektion Schaffhausen nahm dieses Schreiben als Beschwerde gegen die Zollabfertigungen entgegen und entschied am 28. Januar 2002, darauf werde für die vor dem 18. August 2001 ausgeführten Sendungen nicht eingetreten;