«Diese Zollbegünstigung ist im Nichterhebungsverfahren zu beantragen (Abfertigungscode Einfuhr: 15 / Ausfuhr: 30). […] Sofern nicht spätestens 60 Tage nach Ablauf dieser Frist bei der Oberzolldirektion eine Abrechnung über diesen Veredlungsverkehr eingereicht wird, werden die Einfuhrabgaben unter Berechnung eines Verzugszinses definitiv erhoben». In der Folge erteilte die OZD der Anstalt O. eine gleichlautende Bewilligung letztlich für die Zeit bis zum 30. September 2002.