Zusammenfassung des Sachverhalts: A. Mit Bewilligung vom 19. Oktober 2000 berechtigte die Eidgenössische Oberzolldirektion (OZD) die Anstalt O. bis zum 30. Juni 2001, 1’850’000 kg Weizenmehl Typ 550, Weizenmehl Typ 2000 sowie Hartweizennachmehl HM 1 der Tarifnummer 1101.0029 für den aktiven Eigenveredlungsverkehr im bedingten Nichterhebungsverfahren einzuführen. Die Bewilligung war mit nachfolgenden ausdrücklichen Auflagen verbunden: «Diese Zollbegünstigung ist im Nichterhebungsverfahren zu beantragen (Abfertigungscode Einfuhr: 15 / Ausfuhr: 30).