des reduzierten Satzes müsse ein formelles Gesuch eingereicht werden, weshalb darauf zu verzichten ist (zur antizipierten Beweiswürdigung statt Vieler: Entscheid des Bundesgerichts vom 15. Dezember 1994 in ASA 64 499 f. E. 3d; Blumenstein/Locher, a.a.O., S. 455). Dieser Schluss drängt sich umso mehr auf, als dass sich die Beschwerdeführerin ohnehin nicht in guten Treuen und mit Erfolg auf das behauptete Unterlassen bzw. verspätete Handeln der Verwaltung hätte berufen können. Denn zum einen hätte sie innerhalb von jeweils 30 Tagen eine anfechtbare Verfügung gegen die vorgeblich unrechtmässigen Rechnungen über die Perioden Februar-Juni 2003 verlangen können (Art.