Die Umstände nach einem schwerwiegenden Unfall in der Betriebsstätte der Beschwerdeführerin hätten es zunächst verunmöglicht, dass die Abweichungen hätten festgestellt werden können. Im Februar 2003 habe die Beschwerdeführerin aber unverzüglich bei der OZD telefonisch moniert und eine Korrektur der Rechnungen verlangt. Die Verwaltung habe es bei dieser Gelegenheit unterlassen zu erwähnen, dass mindestens für die künftige Gewährung des reduzierten Satzes ein formelles Gesuch eingereicht werden müsse; erst im Juli 2003 habe aber die OZD die Kopien der Originalanträge verlangt.