Nachdem die ZRK der Beschwerdeführerin mit Instruktionsmassnahme vom 15. März 2004 Gelegenheit bot zum Nachweis, dass es sich beim fraglichen Tankaufbau um den identischen handelt, mit welchem jenes Fahrzeug ausgestattet war, für welches während der vorangehenden Inverkehrsetzung bereits eine entsprechende Verwendungsverpflichtung abgegeben worden war, reichte diese ein Faxschreiben der Firma I, vom 17. April 2002 ein. Allerdings handelt es sich bei diesem Fax lediglich um einen «Devis» und keineswegs um ein Dokument, das die tatsächlich vorgenommene Auswechslung eines Milchtanks dokumentieren würde. Überdies ist Adressat dieses Schreibens nicht die Beschwerdeführerin, sondern eine gewisse