es sei unwahrscheinlich, dass die Post zwei voneinander unabhängig aufgegebene Sendungen nicht zustelle. Die Beschwerdeführerin konnte weder im vorinstanzlichen noch im vorliegenden Verfahren Dokumente (z. B. Auftragsbestätigung der Post für «lettre signature») vorlegen, die den rechtsgenügenden Nachweis dafür erbringen, dass sie die Verwendungsverpflichtungen tatsächlich zum behaupteten Zeitpunkt eingereicht hatte. Sie vermag deshalb die ZRK nicht davon zu überzeugen, dass sie eine Abgabereduktion für den Transport von offener Milch ordnungsgemäss beantragte.