Sie macht geltend, darüber hinaus die Verwendungsverpflichtung bzw. den Antrag auf Abgabereduktion fristgerecht an die OZD geschickt zu haben, nämlich für den Lastwagen mit der Kontrollnummer AB (…) am 18. April 2002 und für jenen der Kontrollnummer AB (…) am 25. August 2002. Die OZD bestreitet, diese Originalanträge erhalten zu haben, Kopien der Anträge seien erst am 16. Juli 2003 eingegangen, also verspätet; es sei unwahrscheinlich, dass die Post zwei voneinander unabhängig aufgegebene Sendungen nicht zustelle.