3 für Milchtransporte gesetzlich garantierte reduzierte Satz einzig deshalb verweigert werde, weil der Halter nach einer Wiederinverkehrsetzung des Milchtransportfahrzeuges den bereits gestellten Antrag nicht erneuert oder weil ein Formular bei der OZD nicht eingeht. D. Mit Vernehmlassung vom 1. März 2004 beantragt die OZD, die Beschwerde sei abzuweisen. Am 15. März 2004 forderte die ZRK die Beschwerdeführerin auf, schriftliche Originaldokumente nachzureichen, woraus plausibel hervorgeht, dass sie - wie behauptet - mit beiden Fahrzeugen während den in den fraglichen Abgabeperioden gefahrenen Kilometern ausschliesslich offene Milch transportierte;