Bei der Wiederinverkehrsetzung sei der Antrag auf den reduzierten Satz erneut bei der OZD eingereicht worden. Überdies könne der ausschliessliche Transport von offener Milch in der fraglichen Zeit für beide Fahrzeuge anhand der täglichen Rapporte der Beschwerdeführerin lückenlos bewiesen werden. Erst im Februar 2003 habe die Beschwerdeführerin bemerkt, dass die Rechnungen der OZD zu einem Ansatz von 100% erfolgten. Die Umstände nach einem schweren Unfall in der Betriebsstätte der Beschwerdeführerin hätten es zunächst verunmöglicht, dass die Abweichungen haben festgestellt werden können.