der Antrag in Kopie für den Lastwagen AB (…) datiert vom 18. April 2002 und jener für den Lastwagen AB (…) vom 25. August 2002. B. Nach weiteren Briefwechseln setzte die OZD mit Verfügung vom 30. Oktober 2003 gegen die Beschwerdeführerin die LSVA für die genannten Fahrzeuge gemäss Veranlagungen und Rechnungen zu 100% der Ansätze auf gesamthaft Fr. 72’575.50 fest (Dispositiv Ziff. 1 und 2). Zur Begründung hielt die Verwaltung im Wesentlichen dafür, ihr seien für die fraglichen Fahrzeuge die Originalanträge auf eine begünstigte Veranlagung der LSVA vom 18. April 2002 bzw. vom 25. August 2002 nicht zugegangen.