- Für Milchtankfahrzeuge wird die Abgabe reduziert, wenn im Fahrzeugausweis die besondere Karosserieform «Tank für Milch» eingetragen ist und sich der Fahrzeughalter schriftlich verpflichtet, das Fahrzeug ausschliesslich für den Transport von offener Milch zu verwenden (E. 2c). - Dem Beschwerdeführer, der vorliegend nicht rechtsgenügend nachweisen kann, die Verwendungsverpflichtung tatsächlich rechtzeitig eingereicht zu haben (E. 3a), ist die Möglichkeit einzuräumen, den Nachweis der ausschliesslichen Verwendung der fraglichen Lastwagen für den Transport offener Milch auf eine andere Weise zu erbringen (E. 3b).