1 von der Schwerverkehrsabgabe ganz oder teilweise befreien kann; nichtsdestotrotz sind diese Reduktionen bzw. Befreiungen nach dem Willen des Gesetzgebers restriktiv zu handhaben (E. 2b). - Für Milchtankfahrzeuge wird die Abgabe reduziert, wenn im Fahrzeugausweis die besondere Karosserieform «Tank für Milch» eingetragen ist und sich der Fahrzeughalter schriftlich verpflichtet, das Fahrzeug ausschliesslich für den Transport von offener Milch zu verwenden (E. 2c).