Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe. Reduzierter Tarif. Transport von offener Milch. Art. 4 Abs. 1 SVAG. Art. 12 Abs. 1 SVAV. - Der Gesetzgeber hat dem Bundesrat einen grossen Entscheidungsspielraum eingeräumt, indem dieser bestimmte Fahrzeugarten oder Fahrzeuge mit besonderem Verwendungszweck