6 steuerliche Privilegierung dieses Stoffes nicht möglich gewesen. Die Schweiz habe sich mit dem Kjoto-Abkommen verpflichtet, dem Treibhauseffekt zu begegnen. Internationale Abkommen gingen der Schweizerischen Gesetzgebung vor, auch wenn das Abkommen allenfalls noch nicht ratifiziert sei. Schliesslich fordert der Beschwerdeführer in einer nachträglichen Eingabe Gleichbehandlung mit der Rapsmethylester produzierenden Firma E., welche Steuerbefreiung geniesse. Was der Beschwerdeführer vorträgt, dringt nicht durch.