77 MWSTG). Unter die Zolltarifnummer 3824.9030 fallen Erzeugnisse zur Verwendung als Treibstoff (andere chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien [einschliesslich Mischungen von Naturprodukten] als zubereitete Bindemittel für Giessereiformen oder -kerne; als Naphtensäuren, ihre wasserunlöslichen Salze und ihre Ester; als nicht gesinterte Metallcarbide, untereinander oder mit metallischen Bindemitteln gemischt; als zubereitete Additive für Zement, Mörtel oder Beton; als Mörtel und Beton, nicht feuerfest;