Für Altspeiseölmethylester sei demgegenüber keine Steuerbegünstigung vorgesehen. Allerdings habe die Zollverwaltung eine Änderung der rechtlichen Grundlagen rückwirkend auf den 1. Januar 2001 beantragt mit der Absicht, dass auch Altspeiseölmethylester bei entsprechender Verwendungsverpflichtung zum Präferenzansatz eingeführt werden könne. Zum gegebenen Zeitpunkt sei die fragliche Nachforderung neu zu überprüfen. Bis dahin verzichte die Verwaltung vorläufig auf eine Einforderung der fraglichen Einfuhrabgabe. Am 15. November 2001 gelangte die OZD erneut an R. und machte diesen darauf aufmerksam, das geltende Recht sei mit Wirkung ab 1. Januar 2001 geändert worden.