2 Gestützt auf dieses Revisionsergebnis belastete das Zollamt Ramsen mit definitivem Zollausweis vom 5. Januar 2001 der Zollpflichtigen u. a. eine Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) in Höhe von Fr. 1’174.40 nach. B. Mit Schreiben vom 5. Februar 2001 beantragte die S. AG die Rückerstattung der belasteten Abgaben mit der Begründung, die eingeführten Waren enthielten weniger als 1% «VOC-Lösungsmittel».