Mit Eingabe vom 6. Mai 2002 bzw. Verbesserung vom 24. Mai 2002 führt die X AG (Beschwerdeführerin) gegen die Verfügung der OZD vom 27. März 2002 Beschwerde an die Eidgenössische Zollrekurskommission (ZRK), mit dem Begehren, die angefochtene Verfügung betreffend Sicherheitsleistung sei aufzuheben; der vorliegenden Beschwerde sei aufschiebende Wirkung zu erteilen. In der Vernehmlassung vom 25. Juni 2002 schliesst die OZD auf kostenpflichtige Abweisung der Beschwerde. E. Mit Schreiben vom 10. Juli 2002 räumte die ZRK der Beschwerdeführerin die Möglichkeit ein, der Rekurskommission eine Replik einzureichen.