1 Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Sicherstellungsverfügung bei Gefährdung der Abgabe und Halterwechsel. Begründungspflicht. Anspruch auf rechtliches Gehör. Art. 5 SVAG. Art. 36 und Art. 48 SVAV. - In der Sicherstellungsverfügung hat die Verwaltung mit einer zumindest minimalen Begründung darzulegen, weshalb sie Sicherheiten verlangt.