1 - Art. 40 des Landverkehrsabkommens ist direkt anwendbares Staatsvertragsrecht (E. 5a). - Auslegung der Begriffe «Fahrzeug» und «Schweizerischer Alpentransit» im gesetzlichen Zusammenhang (E. 5b/aa und bb). - Auslegung von verschiedenen Fällen, bei denen die Zusammensetzung Sattelzugmaschine/Sattelauflieger in der Schweiz geändert wird (E. 4 und 5b/cc).