60.80 und ASA 65 412 E. 3b/bb). Sie hat im vorliegenden Fall vielmehr ihren gesetzlichen Auftrag erfüllt, indem sie die Frist zur Löschung des Freipasses (19. Oktober 2001) auf dem entsprechenden Formular anlässlich der Zollabfertigung vom 19. Oktober 2000 ausdrücklich vermerkte und damit dem Beschwerdeführer bzw. dessen Beauftragten ordnungsgemäss eröffnete.