1 Einfuhrsteuer. Frist zur Löschung eines Freipasses. Voraussetzungen einer Rückerstattung infolge Wiederausfuhr. Art. 47 Abs. 6, Art. 16 Abs. 2 ZG. Art. 69 Abs. 1 Bst. b MWSTV. Art. 81 MWSTG. - Verpasst der Zollpflichtige die Frist zur Löschung des Freipasses, ist eine Steuerbefreiung zu verweigern. Die Eidgenössiche Zollverwaltung trifft keine Pflicht, den Zollpflichtigen vor dem Ablauf der ihm auferlegten Frist zu warnen. Ihr obliegt auch keine allgemeine Aufklärungs- bzw. Beratungspflicht der Zollpflichtigen (E. 2b-2b/aa).