Übersteige der Importanteil Ende Jahr die Menge der Inlandleistung, sei dieser zum Ausserkontingentszollansatz (AKZA) zu verzollen. Am 4. September 1998 hielt das Bundesamt für Landwirtschaft dem Zollpflichtigen vor, im Verlaufe des Kalenderjahres 1997 nebst der zum KZA berechtigten Geflügelmenge noch 4’759 kg Geflügel (brutto 4’926 kg) eingeführt zu haben. Einfuhren ausserhalb des Zollkontingentes seien jedoch zum AKZA zu verzollen. Mit Schreiben vom 29. Oktober 2001 hielt die Eidgenössische Oberzolldirektion (OZD) dem Zollpflichtigen die Kontingentsüberschreitung vor und gab ihm Gelegenheit, zur Kontingentsberechnung, zur Liste der