Nach den neuen Bestimmungen der Welthandelsorganisation (WTO) seien Schutzzölle in dieser Höhe nicht mehr zulässig. Es handle sich um rechtswidrige Handelshemmnisse. Ferner gehe mit Bezug auf die fraglichen Importe aus den Kontingentsauszügen des Bundesamtes für Landwirtschaft hervor, dass sie definitiv zum KZA abgerechnet und abgebucht worden seien. Die Auszüge seien nie aufgehoben worden, weshalb sie verbindlich seien. Die Beschwerdeführerin stützt sich