4 Rechnung sei kein Hinweis darauf zu entnehmen, dass sie vor der Einfuhr zum KZA den gesamten Zuschlagspreis habe bezahlen müssen. Den Vermerk «Zahlbar in jedem Fall vor der ersten Einfuhr […]» habe die Verwaltung ihren Rechnungen erst ab dem Jahr 2002 beigefügt. b. Die Beschwerdeführerin verkennt, dass ihr die Rechnungen, mit welcher das Bundesamt für Landwirtschaft den Zuschlagspreis mit dem Vermerk «zahlbar bis […]» einforderte, zusammen mit den Zuteilungsverfügungen vom 21. Mai 2001 zugestellt worden sind.