12 Häfelin/Georg Müller, Grundriss des Allgemeinen Verwaltungsrechts, 3. Aufl., Zürich 1998, S. 31 Rz. 131). Nach schweizerischem Recht ist im Übrigen heute das Prinzip der transformationslosen, direkten Geltung völkerrechtlicher Verträge allgemein anerkannt (Jörg Paul Müller/Luzius Wildhaber, Praxis des Völkerrechts, 3. Aufl., Bern 2001, S. 166, mit Hinweisen) und Private sind ermächtigt, sich direkt auf völkerrechtliche Verträge zu berufen, soweit darin entsprechende Rechtsregeln aufgestellt werden (Walter Kälin, Das Verfahren der staatsrechtlichen Beschwerde, 2. Aufl., Bern 1994, S. 35).