11 «Eine Versendung liegt dagegen vor, wenn der Lieferer die Beförderung des Lieferungsgegenstandes durch einen selbständigen Beauftragten ausführen oder besorgen lässt (Übergabe des Liefergegenstandes an einen Frachtführer oder Spediteur zwecks Beförderung zum Abnehmer)». Ferner sprechen auch der Sinn und Zweck der hier in Frage stehenden Ausnahmeregelung, welche die einem Reisenden gehörenden Gebrauchsgegenstände - aber nur diese - von der Abgabepflicht ausnehmen will, sowie die ansonsten bestehende Gefahr allfälliger Missbräuche dafür, dass die Ausnahme auf Fälle beschränkt ist, wo der Reisende die Gegenstände persönlich mit sich führt oder wo ein