10 Sinne von Art. 14 Ziff. 6 ZG gehandelt habe, wobei dem Beschwerdeführer hierbei die Funktion des Dritten zugekommen sei, der im Auftrag seiner Ehegattin eingeführt habe. Wer eine Ware über die Grenze bringt, sowie der Auftraggeber unterliegen der Zollmeldepflicht (Art. 9 Abs. 1 ZG) und damit auch der Zollzahlungspflicht (Art. 13 Abs. 1 ZG in Verbindung mit Art. 9 Abs. 1 ZG). Die Zollzahlungspflicht begründet sodann auch die subjektive Steuerpflicht bei der Mehrwertsteuer (auf der Einfuhr von Gegenständen; Art. 68 MWSTV in Verbindung mit Art. 13 Abs. 1 ZG; vgl. E. 2a hievor). Da der Beschwerdeführer das in Frage stehende Perlencollier über die