Mehrwertsteuer: MWST: 7,5% von Fr. 52’261.- = Fr. 3’919.60» Der Wert des Perlencolliers von Fr. 52’261.- ergab sich aus einer der Zollverwaltung vorgelegten Rechnung über den Betrag von DM 73’000.- (umgerechnet zum massgebenden Devisenkurs). Diese Abgabeberechnung ist als solche nicht bestritten worden. Strittig ist demgegenüber die grundsätzliche Frage, ob überhaupt eine Zoll- und Mehrwertsteuerpflicht besteht. 4. Nach Auffassung des Beschwerdeführers ist vorerst zu prüfen, ob er in casu überhaupt passivlegitimiert sei, da es sich bei der Einfuhr des Perlencolliers um eine Einfuhr durch seine Ehegattin durch «Nachsenden» im