Dieses kam anlässlich der durch das Zollamt vorgenommenen Warenrevision in einem Etui, welches in einer Reisetasche versorgt war, zum Vorschein. Zuvor hatte der Abfertigungsbeamte den Beschwerdeführer gefragt, ob er Waren mitführe. Gemäss den Ausführungen des Beschwerdeführers soll er zur Antwort gegeben haben: «Keine, alles Geschenke». Der Zollbeamte dagegen hat angegeben, er habe auf seine zusätzliche Frage, was sich in einer auf dem Rücksitz liegenden Einkaufstasche befinde, die Antwort erhalten: «Ein Flaschenkühler und ein Silbertablett als Geschenke». Auf die Zusatzfrage, ob dies alles sei, habe der Beschwerdeführer mit «ja» geantwortet.