Die Frage, ob X das Collier zur Abfertigung hätte anmelden sollen oder nicht, sei überhaupt nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens. Jedoch sei er - zu Recht - davon überzeugt gewesen, dass das Mitführen persönlicher Effekten, zu denen er auch diejenigen seiner Frau zählte, weder zoll- noch mehrwertsteuerpflichtig sei. Die mündliche Zollabfertigung von Reisenden werde - beiderseits - notorischerweise nur sehr summarisch durchgeführt. Die von den Zollbeamten gängigerweise gestellten Fragen dürften dabei, so wenig wie die Antworten, wörtlich aufgefasst werden, sondern müssten im Kontext verstanden werden.