Zusammenfassung des Sachverhalts: A. X, ein deutscher Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Berlin, reiste am 15. Dezember 1999 mit seinem Personenwagen beim Zollamt Martina (Martinsbruck) von Österreich her in die Schweiz ein. Dabei erklärte er gegenüber dem Zollabfertigungsbeamten sinngemäss, er führe keine deklarationspflichtigen Waren mit sich, nur Geschenke (einen Flaschenkühler und ein Silbertablett). Im Rahmen der anschliessenden Warenrevision kam ein Etui mit einem Perlencollier im Wert von Fr. 52’261.- (DM 73’000.-) zum Vorschein. Das Zollamt Martina nahm daraufhin ein Feststellungsprotokoll auf und erhob eine Bussenhinterlage von Fr. 8’600.-.