Zollmelde- und Zollzahlungspflicht im Reisendenverkehr. Einfuhr von wertvollen persönlichen Gebrauchsgegenständen (Schmuck). Ausstellung eines Zollpapiers und Sicherstellung der Abgaben. Art. 14 Ziff. 6 ZG. Art. 4 Abs. 1 Anlage B.6 Istanbuler Übereink. über die vorübergehende Verwendung.